§ 13 Geschäftsordnung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung (GeOA)

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2023

§ 13

Geschlechtsspezifische Begriffe und Bezeichnungen

Die in dieser Verordnung verwendeten geschlechtsspezifischen Begriffe und Bezeichnungen schließen alle Geschlechter gleichermaßen ein.

29.09.2023

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