4. Abschnitt
Familienpolitische Maßnahmen
§ 13
Familienpolitische Fördermaßnahmen
Im Wege der Privatwirtschaftsverwaltung fördert das Land Familien insbesondere durch
- a) Maßnahmen der Elterninformation oder Elternbildung;
- b) Familienberatungsstellen;
- c) Zuschüsse oder Vergünstigungen für oder Bereitstellung von Ferienbetreuung;
- d) Zuschüsse oder Vergünstigungen für oder Bereitstellung von Freizeitaktivitäten;
- e) Kooperationen mit anderen Leistungserbringern.
13.01.2025
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