§ 13 Modellstellen-Verordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2022

§ 13
LT/LReg Assistenz

(1) Unterschiede in den Stellenanforderungen in der Modellfunktion „LT/LReg Assistenz“ ergeben sich aus dem Einsatzspektrum und dem Handlungsspielraum.

(2) Die Anforderungsstufen für das Einsatzspektrum sind wie folgt definiert:

(4) Die Modellfunktion „LT/LReg Assistenz“ besteht abhängig von den in Abs. 2 und 3 genannten Anforderungsstufen der in Abs. 1 genannten Kriterien aus folgenden Modellstellen, die folgenden Entlohnungsklassen zugeordnet sind:

Bezeichnung

Anforderungsstufen der maßgeblichen Kriterien

Entlohnungsklasse

LT/LReg Ass 1/3

Einsatzspektrum Stufe 1 und Handlungsspielraum Stufe 1

V/7

LT/LReg Ass 2a/3

Einsatzspektrum Stufe 1 und Handlungsspielraum Stufe 2

V/8

LT/LReg Ass 2b/3

Einsatzspektrum Stufe 2 und Handlungsspielraum Stufe 1

V/8

LT/LReg Ass 3/3

Einsatzspektrum Stufe 2 und Handlungsspielraum Stufe 2

V/9

   

13.01.2022

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)