§ 13
LT/LReg Assistenz
(1) Unterschiede in den Stellenanforderungen in der Modellfunktion „LT/LReg Assistenz“ ergeben sich aus dem Einsatzspektrum und dem Handlungsspielraum.
(2) Die Anforderungsstufen für das Einsatzspektrum sind wie folgt definiert:
- 1. Stufe 1: Einzelne Stammaufgaben.
- 2. Stufe 2: Breites Aufgabenspektrum.
- (3) Die Anforderungsstufen für den Handlungsspielraum sind wie folgt definiert:
- 1. Stufe 1: Reaktive Bearbeitung: Klare, eng gesteckte Richtlinien/Vorgaben.
- 2. Stufe 2: Aktive Bearbeitung: Eigenständige Festlegung in Ausführungen (Optimierung).
(4) Die Modellfunktion „LT/LReg Assistenz“ besteht abhängig von den in Abs. 2 und 3 genannten Anforderungsstufen der in Abs. 1 genannten Kriterien aus folgenden Modellstellen, die folgenden Entlohnungsklassen zugeordnet sind:
Bezeichnung | Anforderungsstufen der maßgeblichen Kriterien | Entlohnungsklasse |
LT/LReg Ass 1/3 | Einsatzspektrum Stufe 1 und Handlungsspielraum Stufe 1 | V/7 |
LT/LReg Ass 2a/3 | Einsatzspektrum Stufe 1 und Handlungsspielraum Stufe 2 | V/8 |
LT/LReg Ass 2b/3 | Einsatzspektrum Stufe 2 und Handlungsspielraum Stufe 1 | V/8 |
LT/LReg Ass 3/3 | Einsatzspektrum Stufe 2 und Handlungsspielraum Stufe 2 | V/9 |
13.01.2022
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