Anlage 1 Lehrpläne, Lehrverpflichtungsgruppen - Fachschule für Sozialberufe

Alte FassungIn Kraft seit 26.8.1981

Anlage 1

  1. b) Evangelischer Religionsunterricht A. u. H. B.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Religionsunterricht an den berufsbildenden mittleren Schulen hat in den Formen der Unterweisung und des Lehrgesprächs das mitgebrachte Wissen zu ergänzen und durch eine Glaubens- und Lebenskunde zusammenzufassen.

Das Ringen um das wahre Verständnis der Gnade, um die Gestalt der Kirche und um das rechte Leben des Christen in der Auseinandersetzung mit den Fragen der Gegenwart ist so zu vertiefen, daß in dem jungen Menschen die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit geweckt wird. Er muß selbst über Glaubensfragen grundsätzlicher Art sprechen und klar Stellung beziehen können.

Die Besonderheit der Organisation des evangelischen Religionsunterrichtes an diesen Schulen verlangt die Aufstellung von Themenkreisen, die in den unterschiedlich und wechselnd zusammengesetzten Unterrichtsgruppen frei variiert werden können. Im Normalfall sind in einem Schuljahr drei inhaltlich verschiedene Themenkreise zu behandeln.

Zu ihrer Erarbeitung sind Bibel und Kirchengesangsbuch unentbehrlich.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Der Schöpfungsbericht nach der Bibel

Gott, der Schöpfer, und der Mensch.

Gottes Gerichte und die Sünde.

Der Kleine Katechismus: das erste Hauptstück.

Kirchengeschichte

Gegenreformation und Geheimprotestantismus.

Die Vorreformation und die Reformation.

Das Leben in der evangelischen Kirche

Gottesdienst, Kirchenjahr, Gesangsbuch, Kirchliches Brauchtum.

Innere Mission, Äußere Mission.

Taufe und Heiliges Abendmahl.

  1. 2. Klasse:

Jesus Christus in Geschichte und Glaube

Das Zeugnis der Evangelien: die Taten und die Lehre Jesu Christi.

Die erste christliche Gemeinde und die Kirche.

Der Kleine Katechismus: Das zweite Hauptstück.

Staat und evangelische Kirche in Österreich

Die Gegenreformation.

Der nachtridentinische Katholizismus.

Von der Duldung bis zur Gleichberechtigung.

Lebenskunde I

Der Leib.

Die Entscheidung des Glaubens.

Zeit und Ewigkeit.

Das Gebet (das dritte Hauptstück, teilweise).

  1. 3. Klasse:

Christliche Lehre

Die Bergpredigt.

Stellen aus den Briefen der Apostel.

Die Propheten.

Die Offenbarung des Johannes.

Die Christliche Kirche in ihrer Einheit und Vielfalt

Religion und Offenbarung.

Weltreligionen und Christentum.

Lebenskunde II

Ehe, Familie, Arbeit, Beruf, Freizeit.

Die Verantwortung des evangelischen Christen in seiner Gemeinde.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrplan für dreijährige Fachschulen wird auch für den Religionsunterricht an der Fachschule für Sozialberufe angeboten. Dieser wurde für Schüler an berufsbildenden Schulen entworfen, denen vom Evangelium her eine Hilfe zur Bewältigung ihres Lebens und der Probleme der modernen Arbeitswelt, in der sie stehen werden, angeboten werden sollte. Schüler, die sich auf einen Sozialberuf vorbereiten, werden neben dieser Hilfe zugleich auch zu der Verantwortung zu rufen sein, die Lebensprobleme anderer Menschen zu erkennen und zu verarbeiten, um den ihnen Anvertrauten Hilfestellung geben zu können. Deshalb wird der Religionslehrer an diesen Schule bestimmte Themen besonders nachdrücklich erarbeiten müssen, um ihre Problemstellung und Beantwortung für die Verwirklichung im sozialen Beruf fruchtbar zu machen. So wird vom Thema “Gott, der Schöpfer, und der Mensch" her zu versuchen sein, in das Besondere einer christlichen Anthropologie einzuführen, die den “verlorenen und verdammten Menschen" in der Realität der Sünde erkennt und sich um der Barmherzigkeit Gottes in Jesus Christus willen in sozialer Verantwortung zuwendet. Von daher wird auch die Behandlung der Themen “Lebenskunde I und II" ein besonderes Schwergewicht bekommen. In Korrespondenz mit der Gesamtausbildung wird zum Thema “Innere Mission" nachdrücklich die Geschichte und biblische Begründung der christlichen Diakonie darzustellen sein, die aus ihrem Verständnis des Menschen etwa zu den Aufgaben der Altenhilfe oder der Behindertenbetreuung eine nachhaltige Motivation geben kann. So kann der Religionsunterricht dem Schüler die soziale Verantwortung aus christlicher Sicht begründen und stärken und ihn anregen, den Sozialberuf auch als Seelsorge zu verstehen.

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2025

Gesetzesnummer

10008510

Dokumentnummer

NOR12099677

alte Dokumentnummer

N6198119949S

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