Anlage 1
— WIRTSCHAFTLICHES RECHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erzielung einer gewissen Sicherheit und Gewandtheit in der Ausführung der im Wirtschaftsleben regelmäßig vorkommenden Berechnungen.
Erziehung zur Genauigkeit, Gewissenhaftigkeit und Ordnung.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (2 Wochenstunden):
Übung und Festigung der Grundrechnungsarten sowie der Bruchrechnung.
Die wichtigsten Maße und Gewichte; Umwandlung der Benennungen.
Aufgaben aus der Ernährungslehre: die Verbrauchsermittlung und -bewertung bei der Energie- und Wasserversorgung.
Kalkulation im Haushalt.
Einfache und zusammengesetzte Schlußrechnung, bezogen auf die Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Prozentrechnung: Nährwerte-, Inhalts- und Gewichtsverluste bei Nahrungsmitteln; Preissenkungen und -steigerungen; Indexzahlen.
Flächen- und Körperberechnung: Mengen- und Wertberechnung für Raumgestaltung und Raumausstattung; Berechnung und Planung von Garten-, Wasser- und Spielanlagen, Inhaltsberechnung verschiedener Gefäße.
Verteilungsrechnung: Kostenverteilung nach Raumflachen oder Personen; Verteilung der Bezugskosten auf verschiedene Warenposten.
Mischungsrechnung: Lösungen, Mischungen, Verdünnungen aus dem Bereich der Krankenpflege und der Ernährung.
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
- Zinsenrechnung.
Verrechnungsverkehr mit den Geldanstalten (Spar-, Giro- und Kreditverkehr, insbesondere Kontokorrentkredit).
Behandlung der von den Geldanstalten vorgesehenen Formulare.
Lohn- und Gehaltsverrechnung: Grundlohn, Überstundenentgelt, Beihilfswesen, Sozialversicherungsabgaben, Lohnsteuer (Jahresausgleich); Krankengeld, Weihnachtsremuneration, Urlaubsbeihilfe.
Durchschnittsrechnung, Anfertigung von Statistiken, Tabellen und Diagrammen: Aufgaben aus dem Gebiet des Gesundheitswesens, der Sozialarbeit und der Volkswirtschaft.
Graphische Auswertung des Zahlenmaterials.
Didaktische Grundsätze:
In allen Fällen ist auf die Schätzung des Ergebnisses und auf die Einhaltung einer sauberen und vor allem übersichtlichen äußeren Form zu achten.
Bei Erstellung der Übungsbeispiele sind praxisnahe Beispiele zu wählen.
Vier einstündige Schularbeiten in jedem Schuljahr.
Zuletzt aktualisiert am
27.01.2025
Gesetzesnummer
10008510
Dokumentnummer
NOR12099693
alte Dokumentnummer
N6198119965S
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