Anlage 1 Lehrpläne, Lehrverpflichtungsgruppen - Fachschule für Sozialberufe

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1981

Anlage 1

— MUSIKALISCH-RHYTHMISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kennenlernen der Bedeutung musikalisch-rhythmischer Übungen für Kinder und Behinderte.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse (1 Wochenstunde) im Wahlpflichtbereich Sozialdienst bzw.
  2. 2. und 3. Klasse (je 1 Wochenstunde) im Wahlpflichtbereich Gesundheits- und Pflegedienste:

Rhythmische Bewegungsübungen. - Textieren verschiedener Rhythmen. Rhythmisieren einfacher Texte. Möglichkeiten der Liedbearbeitung.

Ausformung und Ausgestaltung von Liedern. Improvisationsformen mit Geräuschen und Klängen. Einsatz von Orff-Instrumenten. Konzentrationsübungen (akustische, visuelle, taktile Konzentration). Soziale Übungen mit dem Partner und in der Gruppe.

Begriffsbildungsübungen: Erleben - Erkennen - Benennen.

Phantasieübungen: Erfinden - Darstellen.

Gebrauch von Sprache, Mimik, Gestik, Signalen und Sequenzen.

Didaktische Grundsätze:

Beim Singen - Bewegen - Sprechen soll der Ausdruck gefördert werden und durch Beispiele und Demonstrationen in den einzelnen Ausdrucksformen ergänzt werden. Der Unterricht ist so zu führen, daß der Schüler zu selbständiger Arbeit angeleitet wird.

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2025

Gesetzesnummer

10008510

Dokumentnummer

NOR12099719

alte Dokumentnummer

N6198119991S

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)