Anlage 1
— STAATSBÜRGERKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Staatsbürgerkunde soll das Heimat- und Staatsbewußtsein des jungen Menschen stärken, sein Verständnis für die Einrichtungen des öffentlichen Lebens wecken und die wichtigsten Kenntnisse über die Ordnung des familiären und sozialen Lebens vermitteln.
Lehrstoff:
1. Klasse (1 Wochenstunde):
- Grundbegriffe der Staatslehre.
Der österreichische Staat und seine Verfassung. Staatsbürgerschaft, Pflichten und Rechte der Staatsbürger. Grundsätze der österreichischen Verfassung (Demokratie, Föderalismus, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung).
Gemeinden, Länder, Bund: ihre wichtigsten Aufgaben, ihre Organe.
Politische Parteien und Interessenvertretungen und ihre Bedeutung in der modernen Demokratie.
Internationale Politik, unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Neutralität als Chance und Aufgabe.
Die Vereinten Nationen; wichtige Staatszusammenschlüsse.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrstoff soll möglichst anschaulich und lebensnah gestaltet werden. Querverbindungen zu einschlägigen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen. Zur Belebung des Unterrichts sollen einschlägige Exkursionen durchgeführt werden.
Zuletzt aktualisiert am
27.01.2025
Gesetzesnummer
10008510
Dokumentnummer
NOR12099684
alte Dokumentnummer
N6198119956S
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)