Anlage 1 Lehrpläne, Lehrverpflichtungsgruppen - Fachschule für Sozialberufe

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1981

Anlage 1

— SOZIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der Einsicht in die Struktur und Entwicklungstendenzen der modernen Gesellschaft mit besonderer Berücksichtigung ihrer Randgruppen.

Vermittlung von Grundkenntnissen über das Zusammenleben einzelner und von Gruppen in Heimen und Tagesstätten und in Werkstätten für Behinderte.

Lehrstoff:

3. Klasse (2 Wochenstunden):

Begriff der Soziologie; die wichtigsten Kapitel der allgemeinen Soziologie; Sozialisierung der Menschen, Lehre von den Verhaltensweisen; sozialer Status oder Standort der Gruppe;

soziometrische Verfahren.

Spezielle Soziologie: Kinder- und Jugendsoziologie;

Behindertensoziologie in Geschichte und Gegenwart; besondere soziologische Merkmale in Heimen und ähnlichen Einrichtungen.

Didaktische Grundsätze:

Den Schülern sind durch Anleitung zur Beobachtung der sie umgebenden Umwelt die Zusammenhänge innerhalb der Gesellschaft klarzumachen. Der zielgerichtete und praxisnahe Unterricht soll die Schüler zu möglichst aktiven Lernfortschritten motivieren.

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2025

Gesetzesnummer

10008510

Dokumentnummer

NOR12099682

alte Dokumentnummer

N6198119954S

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