Anlage 1 Lehrpläne, Lehrverpflichtungsgruppen - Fachschule für Sozialberufe

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1981

Anlage 1

— IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE A. Pflichtgegenstände: DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Hinführung zu Sicherheit und Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck. Einübung der Fähigkeit, eigene Gedanken klar zu formulieren.

Anleitung zu gezielter Gesprächsführung und Diskussion.

Wecken der Lesefreudigkeit und des Interesses und Verständnisses für gute Literatur. Bildung eines literarischen Urteilsvermögens.

Kenntnis der Kinder- und Jugendliteratur.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (3 Wochenstunden):
  1. 1. Sprachgestaltung:

Berichte über Tagesereignisse, Veranstaltungen, Arbeitsvorgänge. Erzählen und Spielen von Balladen, Sagen, Märchen, eigenen Erlebnissen.

Erlebnisaufsatz, Erzählung, Inhaltsangabe, Berichte und Beschreibungen.

Privater Schriftverkehr: Entschuldigungen, Postkarten, Briefe, Zeitungsanzeigen, Bewerbung, Lebenslauf.

  1. 2. Sprachbetrachtung:

Ausgewählte Kapitel aus der Wort- und Satzlehre und der Rechtschreibung, soweit sie für den alltäglichen Gebrauch der Muttersprache von praktischer Bedeutung sind.

Gebrauch des Wörterbuches.

Aus dem Bereich der Wortlehre: Zeitwort, Hauptwort.

Aus dem Bereich der Satzlehre: Der einfache Satz. Satzglieder. Beistrichsetzung im einfachen Satz.

Aus dem Bereich der Rechtschreibung: Dehnung und Kürzung der Selbstlaute; Umlaute; s-Schreibung; das - daß; Groß- und Kleinschreibung der Zeit- und Hauptwörter; Silbentrennung.

  1. 3. Literatur- und Leseerziehung:

Überblick (mit ausgewählten Beispielen) über die Literaturepochen bis zur Klassik. Eingehende Besprechung von Leben, Bedeutung und Werk der Autoren, die sich aus Aktualitätsgründen anbieten:

Premieren, Fernsehstücke, Literaturpreisverleihung ua. Wertvoller und wertloser Lesestoff.

Vor- und Nachbesprechung von Theater-, Film- und Fernsehaufführungen.

Anlegen bzw. Fortsetzen eines literarischen Tagebuches. Übungen im vortragenden und gestaltenden Lesen.

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):
  1. 1. Sprachgestaltung:
  1. a) Schallplatten, Tonband, Radio
  2. b) Film, Fernsehen, Theater
  3. c) Lesen
  1. 2. Sprachbetrachtung:

Vorlesen und Besprechen von Schüleraufsätzen, Stilvergleiche in der Literatur.

Wortschatzübungen.

Direkte - indirekte Rede.

Fremdwörter: ja oder nein?

Ausgewählte Kapitel aus der Wort- und Satzlehre und der Rechtschreibung, soweit sie für den alltäglichen Gebrauch der Muttersprache von praktischer Bedeutung sind.

Aus dem Bereich der Wortlehre: Eigenschaftswort, Fürwort, Zahlwort.

Aus dem Bereich der Satzlehre: Der zusammengesetzte Satz; Beistrichsetzung im zusammengesetzten Satz.

Aus der Rechtschreibung: Groß- und Kleinschreibung der Eigenschaftswörter, Fürwörter, Zahlwörter; Stammformen starker Verben; Vor- und Nachsilben.

  1. 3. Literatur- und Leseerziehung:

Überblick über die Literaturepochen des 19. Jahrhunderts mit ausgewählten Beispielen.

Eingehende Besprechung von Leben, Bedeutung und Werk der Autoren, die sich aus Aktualitätsgründen anbieten.

Einblick in die Kinder- und Jugendliteratur an praktischen Beispielen.

Vor- und Nachbesprechung von Theater-, Film- und Fernsehaufführungen. Besuch einer Bücherei oder Buchausstellung (Buchklub, Weihnachtsbuchausstellung), Einführung in die Kinder- und Jugendliteratur, Aufführungen von kurzen Theaterstücken, Sketches, Szenen aus Theaterstücken, Märchen uä.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):
  1. 1. Sprachgestaltung:

Die Macht des Wortes: Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk, Werbung, Propaganda.

Brief, Exzerpt, Inserat, diverse Verträge, Testament. Eingaben an

Ämter und Behörden.

Formulare im Geldverkehr: Postsparkasse, Banken.

  1. 2. Sprachbetrachtung:

Besprechen von Schüleraufsätzen, Textproben aus Novellen, Romanen, Jugendbüchern.

Übungen zum Wortschatz.

Stegreifspiele aus dem Bereich des Sozialdienstes.

Ausgewählte Kapitel aus der Wort- und Satzlehre und der Rechtschreibung, soweit sie für den täglichen Gebrauch der Muttersprache von praktischer Bedeutung sind:

Aus dem Bereich der Wortlehre: Umstandswort, Bindewort, Vorwort Empfindungswort. Wiederholung der Satzlehre, Satzanalysen.

Rechtschreibung: Schreibung der Umstands-, Binde- und Vorwörter; die Mitlaute d, t, dt; Meiststufe der Mittelwörter.

Schreibung der Fremdwörter aus der Alltagssprache und der Sozialarbeit.

  1. 3. Literatur- und Leseerziehung:

Eingehende Besprechung von Leben, Bedeutung und Werk der Autoren, die sich aus Aktualitätsgründen anbieten.

Vor- und Nachbesprechung von Theater-, Film- und Fernsehaufführungen.

Übungen im kritischen Gebrauch der Massenmedien.

Information über Verlage und Taschenbuchreihen.

Aufführungen von kurzen Theaterstücken, Sketches, Szenen aus

Theaterstücken, Märchen uä.

Didaktische Grundsätze:

Der Deutschunterricht soll die Bedeutung und den Wert der Sprache für die menschliche Kultur, die zwischenmenschlichen Beziehungen und die Formung der Persönlichkeit bewußt machen.

Die Themen für die Redeübungen, Diskussionen, schriftlichen Problemstellungen sollen aus der Sozialarbeit genommen werden.

Spracherziehung und literarische Erziehung sollen eine Einheit bilden. Das stille Lesen und das Vorlesen in der Gruppe sollen besonders gepflegt werden.

Die Leseerziehung soll auch den Umgang mit dem Sachbuch als einem Mittel des selbständigen Bildungserwerbes vermitteln, ebenso die Lektüre von Zeitschriften und Zeitungen.

Theater, Film, Funk, Fernsehen, Schallplatten, Buchausstellungen, Dichterlesungen sind in den Unterricht weitgehend einzubeziehen.

Die Schüler sollen zum Anlegen einer eigenen Bücherei angeleitet werden.

Drei einstündige Schularbeiten in jedem Schuljahr.

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2025

Gesetzesnummer

10008510

Dokumentnummer

NOR12099678

alte Dokumentnummer

N6198119950S

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