Anlage 1 Lehrpläne, Lehrverpflichtungsgruppen - Fachschule für Sozialberufe

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1981

Anlage 1

— LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH, FRANZÖSISCH, ITALIENISCH, SLOWENISCH, UNGARISCH ODER KROATISCH)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schulung im mündlichen und schriftlichen Ausdruck, wie ihn der Alltag und das Berufsleben erfordern.

Vermittlung von sprachlichen Grundkenntnissen in den Sachgebieten der persönlichen Umwelt, der Gesundheits- und Sozialberufe sowie des Fremdenverkehrs.

Einführung in das geistige, soziale und wirtschaftliche Leben, in Gebräuche und Sitten des jeweiligen Sprachgebietes.

Erziehung zur Achtung fremder Wesensart und zur Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

Sachgebiete: Umwelt und Alltag: Schule, Klasse, Fachgegenstände, Unterricht, Pause. Täglich wiederkehrende Tätigkeiten, Uhrzeit, Jahreszeiten, Wetter.

Familie und Verwandte, Familienfeste.

Haus und Heim: Einrichtungsgegenstände, Reinigung und Pflege;

Telefon.

Einkäufe und Erledigungen: Geschäfte, Maß- und Mengenangaben,

Landeswährung.

Lieder und Spiele.

Sprachpflege und Sprachlehre; Richtige Aussprache der Laute,

Gebrauch der internationalen Lautschrift nach Bedarf: Wortton, Satzmelodie, Hörübungen.

Die einfache Aussage: Wortstellung; Frage, Verneinung, Kurzantwort. Hauptwort, Artikel, Fürwort, Eigenschaftswort (Vergleich und Steigerung), Umstandswort (Bildung und Gebrauch), Zahlwort, die wichtigsten Verhältnis- und Bindewörter. Zeitwort: Bildung und Verwendung der Zeiten, Frage, Verneinung. Gebrauch der Hilfszeitwörter. Einfache Satzverbindungen. Idiomatische Wendungen.

Lektüre: Kurzgeschichten, einfache Gedichte, Dialoge (vor allem an Hand des Lehrbuches). Einfache Nacherzählungen (mündlich und schriftlich).

Schriftliche Arbeiten: Diktate, Frage und Antwort, Umformungen, Beschreibungen, Erlebnisberichte.

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

Sachgebiete: Ausgewählte Kapitel aus der Landeskunde (Städte, Sehenswürdigkeiten). Dialogsituationen mit fremdsprachigen Gästen in Österreich bzw. bei Auslandsaufenthalten (zB Auskunft über Weg, Verkehrsmittel und Sozialeinrichtungen); Umgangsformen, Einladung, Besuch, Tischsitten, Dialoge beim Einkauf. Sport, Gesundheit, Krankheit. Kleider und Mode. Privatbriefe. Das Postamt.

Sprachpflege und Sprachlehre: Fortsetzung der Ausspracheschulung, Hörübungen, Gebrauch und Anwendung der Zeiten (Wiederholung und Vertiefung bzw. Erweiterung); Bildung und Anwendung des Passivs; Stellung des Umstandswortes im Satz; Indirekte Rede.

Lektüre: Wie in der 1. Klasse, dazu leichte Zeitungsartikel.

Schriftliche Arbeiten: Wie in der 1. Klasse, dazu Inhaltsangaben, Zusammenfassungen, Auskünfte, Privatbriefe.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

Sachgebiete: Küche: Einrichtung; Mahlzeiten: Speisenzubereitung, Tischdecken, gesunde Ernährung, Nationalgerichte, Restaurant, Hotel. Kinderpflege, Kindergarten. Der menschliche Körper, Krankheiten und Verletzungen, Krankenpflege, Erste Hilfe.

Sprachpflege und Sprachlehre: Fortsetzung der Ausspracheschulung, Hörübungen, Festigung der richtigen Zeitenverwendung. Satzverkürzung, indirekte Rede. Unvollständige Hilfszeitwörter und deren

Umschreibung. Satzgefüge: Konditionalsätze, einschränkende Relativsätze usw.

Lektüre: Erzählungen, Artikel über (möglichst aktuelle) politische, soziale und kulturelle Ereignisse und Probleme im jeweiligen Sprachgebiet.

Schriftliche Arbeiten: Zusammenfassungen, ausführlichere Beantwortung verschiedener Fragen. Stellenbewerbung, Lebenslauf.

Didaktische Grundsätze:

Eine erfolgreiche Unterrichtsgestaltung setzt die fast ausschließliche Verwendung der Fremdsprache von der ersten Unterrichtsstunde an voraus, wobei sich die Schüler möglichst bald an die normale Sprechweise (Aussprache, Intonation, Tempo) des Alltages gewöhnen sollen. Besonderes Augenmerk ist auf die moderne Idiomatik zu richten.

Verschiedene Möglichkeiten, die dem Schüler die Lebensweise in den betreffenden Ländern veranschaulichen, wie zB Bilder, Landkarten, Spiele, Lieder, Rundfunk, Fernsehen, Schallplatten, Tonband, Filme, Zeitungen und Zeitschriften, sind zu nützen, Schülerbriefwechsel und Schüleraustausch zu fördern.

Ein möglichst hoher Grad an Sprechfertigkeit und eine natürliche Ausdrucksweise sind durch lebensnahe Gestaltung von Sprechsituationen, durch Mustersätze und Selbsttätigkeit der Schüler (Frage und Antwort, Dialogisierung, Kurzreferate, Wettbewerbe) zu erreichen.

Die Schulung in der Grammatik hat ausschließlich der Richtigkeit des Ausdrucks zu dienen und daher in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterricht zu stehen.

Als Lesestoff können neben dem approbierten Lehrbuch auch Klassenlesetexte und altersgemäße Zeitschriftenartikel verwendet werden.

Vier einstündige Schularbeiten in jedem Schuljahr.

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2025

Gesetzesnummer

10008510

Dokumentnummer

NOR12099679

alte Dokumentnummer

N6198119951S

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