Anlage 1 Lehrpläne, Lehrverpflichtungsgruppen - Fachschule für Sozialberufe

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1981

Anlage 1

— STENOTYPIE UND TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerben der Fertigkeit in der Aufnahme von Stenogrammen und ihrer Übertragung in die Maschine sowie in der fehlerfreien Anfertigung von Abschriften.

Anleitung zur selbständigen und formrichtigen Gestaltung von Schriftstücken. Erlernen der Handhabung von Diktiergeräten.

Lehrstoff:

1. Klasse (4 Wochenstunden):

Die Verkehrsschrift, bis zu einer Schnelligkeit von ca. 80 Silben pro Minute.

Erarbeitung des Tastenfeldes (Zehn-Finger-Tastschreibmethode), Steigerung der Schreibfertigkeit von Stunde zu Stunde durch Erlernen eines Griffes und durch Wort-, Satz- und Geläufigkeitsübungen.

Richtige Anwendung der Satzzeichen, der Hervorhebungsarten, der besonderen Zeichen (Klammern, %, &, § usw.).

Verwendung des Tabulators und der gebräuchlichsten Einrichtungen der Schreibmaschine (zB Feststeller, Rücktaste, Stechwalze usw.).

Anfertigung von Berichten, Protokollen, Aktenvermerken, Anträgen und anderen Schriftstücken aus der Sozialarbeit. Handhabung des Diktiergerätes. Die gebräuchlichsten Vervielfältigungsarten.

Maschinenkunde: Die Hauptteile der Schreibmaschine und deren Zusammenwirken. Die Pflege der Maschine.

Didaktische Grundsätze:

Auf graphische und systemale Korrektheit der Kurzschrift sowie auf sicheres Lesen der Niederschriften ist zu achten. Die Beherrschung der Kürzel ist besonders einzuüben. Durch entsprechende Fühlungnahme mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände ist die vielfältige Anwendung der Kurzschrift zu sichern. Das Ausmaß der Kürzungslehre sowie die Schreibfertigkeit sind dem Aufnahmevermögen der Schüler der Klasse anzupassen. Die Systemrichtigkeit und die Genauigkeit der Übertragung haben den Vorzug gegenüber der Schreibgeschwindigkeit.

Die Fertigkeit im Maschinschreiben ist durch Taktschreiben, systematische Tast- und Griffübungen, häufige Abschreibübungen, gute Einübung der Häufigkeitswörter und Maschinendiktate zu erreichen. Da im Unterrichtsfach Maschinschreiben keine Hausübungen gegeben werden können, ist weniger auf Schnelligkeit als auf Brauchbarkeit, Fehlerfreiheit, formgemäße Gestaltung und Sauberkeit der Schriftstücke zu achten.

Die Beurteilung ist auf Grund laufender schriftlicher Übungen durchzuführen. Texte sind womöglich aus dem Gebiet der Sozialarbeit zu nehmen.

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2025

Gesetzesnummer

10008510

Dokumentnummer

NOR12099694

alte Dokumentnummer

N6198119966S

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