Anlage 1 Lehrpläne, Lehrverpflichtungsgruppen - Fachschule für Sozialberufe

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1981

Anlage 1

— SÄUGLINGS- UND KINDERPFLEGE

Bildungs- und Lehraufgaben:

Kenntnis der wichtigsten vorgeburtlichen Vorgänge und der Geburt, des Körperbaues, der Lebensvorgänge und der Entwicklung des Säuglings und Kleinkindes.

Erkennen von Störungen und Erkrankungen des Säuglings und Kindes. Befähigung zur Pflege des gesunden und kranken Säuglings und Kindes.

Lehrstoff:

2. Klasse (1 Wochenstunde):

Geburt und Wochenbett. Das gesunde und das kranke Neugeborene. Das Frühgeborene und das übertragene Neugeborene.

Ernährung und Pflege des Säuglings. Ernährungs- und Gedeihstörungen des Säuglings.

Angeborene Anomalien und Schädigungen. Störungen des Verhaltens und Erkrankungen aus seelischen Ursachen, Prophylaxe im Kindesalter.

Anwendung der wichtigsten Erste-Hilfe-Grundsätze bei Unfällen von Kindern.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist möglichst lebensnah zu gestalten. Säuglingsausstattung und Pflegebehelfe sollen vorgezeigt und alle Pflegemaßnahmen praktisch geübt werden.

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2025

Gesetzesnummer

10008510

Dokumentnummer

NOR12099699

alte Dokumentnummer

N6198119971S

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