Anlage 1 Lehrpläne, Lehrverpflichtungsgruppen - Fachschule für Sozialberufe

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1981

Anlage 1

— WAHLPFLICHTBEREICH GESUNDHEITS- UND PFLEGEDIENSTE HYGIENE, INFEKTIONSLEHRE UND STRAHLENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnis der Regeln der persönlichen Hygiene, der Anwendung der Hygiene im Krankenhausbereich und ihrer Bedeutung für die Erhaltung der Gesundheit und für die Vermeidung von Gefahren.

Verständnis für diagnostische und therapeutische Maßnahmen, Verständnis für die Hilfeleistung in der Pflege Infektionskranker, rechtzeitiges Erkennen von bedrohlichen Zuständen und richtige Meldung an die zuständige Stelle; Erkennen der Grenzen der eigenen Kompetenz.

Orientierung über den Strahlenschutz bei therapeutischen Maßnahmen und im Rahmen des Zivilschutzes.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

Allgemeine und Umwelthygiene:

Gesunde Lebensführung

  1. - Luft/Luftverunreinigung
  2. - Wasser/Trinkwasser
  3. - Abfallbeseitigung, Abwässer
  4. - persönliche Hygiene
  5. - Lärm/Licht

Infektionslehre:

Allgemeine Infektionslehre:

Infektion, Infektionswege, Eintrittspforten, Inkubation, Disposition; Arten der Erreger, Virulenz, Giftwirkung; Prophylaxe, aktive und passive Immunisierung, Heilserum; die häufigsten Infektionskrankheiten; Inkubationszeiten, infektiöse Ausscheidungen, Übertragungsmöglichkeiten, die wichtigsten Symptome und Verlaufsformen; Sterilisation und Desinfektion; Entwesung, Arten und Anwendung.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

Krankenhaushygiene: Körperhygiene am Arbeitsplatz, Wäscheversorgung, Abfallversorgung, Hospitalismus - Ursachen - Verhütung, Misch- und Kreuzinfektionen - Verhütung, Pflege Infektionskranker, Isolierung.

Grundzüge der Strahlenkunde und des Strahlenschutzes:

Physikalische, chemische und biochemische Strahleneinwirkung auf die Zelle.

Strahlenwirkung auf den Menschen: Die wichtigsten Regeln für die Vorbereitung von Patienten für diagnostische und therapeutische Maßnahmen; Gefahren für den Patienten und das Pflegepersonal während diagnostischer Maßnahmen sowie Schutzmaßnahmen dagegen; Gefahren für den Patienten nach Strahlenbehandlung.

Strahlenschutz: Gesetzliche Vorschriften. Praktischer Strahlenschutz; Vorschriften im Krankenhaus; Zivilschutz; Erste Hilfe und allgemeine Maßnahmen bei Strahlenunfällen.

Didaktische Grundsätze:

Durch die Verwendung verschiedener Anschauungsmittel und durch den Einsatz moderner audiovisueller Hilfsmittel soll eine möglichst lebendige Darstellung des Lehrstoffes erzielt werden.

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2025

Gesetzesnummer

10008510

Dokumentnummer

NOR12099706

alte Dokumentnummer

N6198119978S

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