Anlage 1 Lehrpläne, Lehrverpflichtungsgruppen - Fachschule für Sozialberufe

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1981

Anlage 1

— CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der Kenntnisse der wichtigsten Erscheinungen und Gesetze auf dem Gebiet der anorganischen und organischen Chemie, Grundlagen der Lebensvorgänge in der Natur, besonders im menschlichen Körper: Ernährung, Atmung.

Erziehung zu Ehrfurcht vor Ordnung und Harmonie in der Natur. Die Verantwortung des Menschen für die Abweichungen vom Natürlichen und deren Folgen sollen den Schülern bewußt gemacht werden.

Lehrstoff:

1. Klasse (2 Wochenstunden):

Wiederholung der chemischen Grundbegriffe. Die wichtigsten Metalle und die wichtigsten Nichtmetalle.

Das Wasser.

Ausgewählte Kapitel der anorganischen Chemie. Grundlagen der organischen Chemie. Besondere Berücksichtigung der Biochemie.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht hat auf die Aufgaben und Vorgänge im Bereich der Ernährung und des Gesundheitswesens ständig Bezug zu nehmen. Jede Möglichkeit, die Schüler insbesondere durch das Experiment zu selbständigem naturwissenschaftlichem Denken anzuregen, soll ausgenützt werden.

Der Unterricht soll auf den bereits erworbenen Kenntnissen der Schüler aufbauen.

Querverbindungen zu den verwandten Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2025

Gesetzesnummer

10008510

Dokumentnummer

NOR12099689

alte Dokumentnummer

N6198119961S

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