Anlage 1 Lehrpläne, Lehrverpflichtungsgruppen - Fachschule für Sozialberufe

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1981

Anlage 1

— ERNÄHRUNGSLEHRE UND DIÄTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführung in die Grundzüge richtiger Ernährung. Bekanntmachen mit den wichtigsten Diätformen. Vermittlung der Kenntnis der wichtigsten Nahrungs- und Genußmittel, ihres Nähr- und Nutzwertes.

Lehrstoff:

1. Klasse (2 Wochenstunden):

Die ernährungsphysiologische Bedeutung der Nahrungsmittel

(Nährwert, Nährwertberechnung).

Der Einfluß der Ernährung auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Richtlinien für gesunde und zweckmäßige Kost (Tages- und Wochenspeisepläne).

Kostformen für Gesunde unter Berücksichtigung des Alters und der Berufstätigkeit.

Grundlegendes über Diätformen. Allgemeine Richtlinien für die Zubereitung der Diätkost. Spezialdiäten.

Nahrungsmittel und Genußmittel und ihre volkswirtschaftliche Bedeutung (Herkunft, Preis, Einkauf), Aufbewahrung und Konservierung, Lebensmittelgesetz.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht hat die Erfahrungen aus dem Kochunterricht miteinzubeziehen und von lebensnahen Beispielen auszugehen.

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2025

Gesetzesnummer

10008510

Dokumentnummer

NOR12099691

alte Dokumentnummer

N6198119963S

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)