Anlage 1 Lehrpläne, Lehrverpflichtungsgruppen - Fachschule für Sozialberufe

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1981

Anlage 1

— BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bildung der Fähigkeit, verschiedene Materialien werkgerecht, zweckentsprechend und formschön zu verarbeiten.

Vermittlung praktischer Fertigkeit in räumlicher Gestaltung und festlicher Raumgestaltung, Förderung der schöpferischen Tätigkeit. Hinführung zum persönlichen Stil beim freien Gestalten. Vermittlung guten Geschmackes, Erziehung zu Kritikfähigkeit.

Brauchtums- und Volkskunstpflege.

Wecken der Freude an Kunstbetrachtung.

Anleitung zur Weitergabe der erlernten Techniken an

Personengruppen.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

Anwendung der Blockschrift (zB Monogramme, Exlibris). Durch Wandlung der Form zur Ornamentik. Farbenlehre. Maltechniken. Naturstudien mit Bleistift und Kohle. Weiterentwicklung der Naturstudien in Farbe. Umsetzen der Naturstudien in freies Gestalten unter Anwendung verschiedener Techniken (zB Drucktechniken, Batik).

Gestaltende Übungen zu den Festen des Jahres mit verschiedenen Materialien. Übungen in Kunstbetrachtung.

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

Anwendung der Zierschrift in Verbindung mit Ornamentik (zB Einladungen, Menükarten, Tischkarten).

Raumdekorationen für verschiedene Anlässe und Feste des Jahres:

Schmuck für den Wohnraum (zB Wanddekorationen, Masken).

Werkübungen: Erlernen und Anwenden einfacher materialangepaßter Techniken für Raumschmuck (zB mit Ton, Flechten mit Peddigrohr, Knüpftechnik).

Ausführung von Gemeinschaftsarbeiten (zB Bilderbuch).

Übungen in Kunstbetrachtung (Architektur im menschlichen Siedlungsraum).

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

Weiterführung der Schriftübungen (zB Gestalten von Plakaten, Montagen, Textkollagen, Schülerzeitung).

Anspruchsvollere Werkarbeiten unter Anwendung verschiedener Techniken und Materialien. Anfertigen von einfachem Kinderspielzeug aus geeignetem Material.

Schulungsübungen in der Weitergabe leicht erlernbarer Techniken an Kleingruppen verschiedener Altersstufen (im Hinblick auf Freizeitgestaltung und Therapie).

Kunst in der Kommunikation (Brief, Plakat, Zeitung, Zeitschrift, Buch).

Didaktische Grundsätze:

Die Werkstücke sollen materialgerecht, geschmackvoll und möglichst auch praktisch verwendbar sein. Auf sorgfältige Ausführung ist zu achten.

Die Beherrschung einzelner Techniken ist der oberflächlichen Anwendung vieler Techniken vorzuziehen.

Besonderer Wert ist auf eigene Entwürfe der Schüler zu legen. Persönliche Begabungen sind zu fördern.

Einschlägige Kunstbetrachtungen sind in den Unterricht einzubauen, um den Schülern Einblick in Kunstgattungen zu geben. Feste sollen die Schüler aller Klassen zur Zusammenarbeit anregen und möglichst unter einem gemeinsamen Thema gestaltet werden. Durch Betrachtung von Siedlungs- und Landschaftsformen und Aufzeigen der Veränderungen der Natur durch die Technik ist in den Schülern das Verständnis für Umweltprobleme und das Verantwortungsbewußtsein für die Gestaltung des menschlichen Lebensraumes zu wecken und zu fördern.

Querverbindungen zu verwandten Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.

Der Unterricht ist nach Möglichkeit als Blockunterricht zu führen.

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2025

Gesetzesnummer

10008510

Dokumentnummer

NOR12099695

alte Dokumentnummer

N6198119967S

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