Artikel V
Nationalparkgesellschaft Neusiedler See-Seewinkel
(1) Das Land Burgenland hat die “Nationalparkgesellschaft Neusiedler See-Seewinkel" als Körperschaft öffentlichen Rechts eingerichtet.
(2) Zweck der Nationalparkgesellschaft ist:
- 1. die Planung, Einrichtung, Erhaltung, Betreuung, Ausweitung und der Betrieb des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel nach den Richtlinien der IUCN für Nationalparke im Sinne des Art. IV Z 3;
- 2. die Vorsorge für die personelle und finanzielle Ausstattung, für vertraglich vereinbarte Entgelte und Entschädigungen;
- 3. der faktische Schutz;
- 4. die Erstellung eines Managementplanes (Naturmanagement), die zweckdienliche wissenschaftliche Forschung, laufende Kontrolle (Monitoring) und die Beweissicherung unter Einbeziehung der Nationalparkregion;
- 5. die Planung, Durchführung und Unterstützung von sonstigen, sich auf den Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel auswirkende Maßnahmen;
- 6. die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Bildungs- und naturkundliche Führungstätigkeit;
- 7. die Koordination und die finanzielle Abwicklung der Tätigkeiten;
- 8. die Behandlung von Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des grenzüberschreitenden Nationalparkes Neusiedler See mit der Republik Ungarn von gemeinsamen Interessen sind;
- 9. die Führung der Verwaltungsgeschäfte des Nationalparkforums und des Wissenschaftlichen Beirates;
10.die Erfüllung sonstiger Aufgaben und Verpflichtungen, die sich
aus dem Burgenländischen Nationalparkgesetz oder aus dieser Vereinbarung ergeben.
(3) Das Land Burgenland verpflichtet die Nationalparkgesellschaft,
- 1. den Organen des Bundes sowie der Nationalparkkommission zur Überwachung der ordnungs- und widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Zuschüsse jederzeit Einsicht in die Bücher und Belege zu gestatten und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen,
- 2. Verträge zur Flächensicherung sowie zur Gewährung von Entschädigungen nur mit Zustimmung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie und des Bundesministers für Finanzen abzuschließen.
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