Artikel 5
Landesbürger
Österreichische Staatsbürger, die in einer Gemeinde des Burgenlandes ihren Wohnsitz haben, sind Burgenländische Landesbürger.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Alte FassungIn Kraft seit 26.1.1996
Artikel 5
Landesbürger
Österreichische Staatsbürger, die in einer Gemeinde des Burgenlandes ihren Wohnsitz haben, sind Burgenländische Landesbürger.
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