Artikel 5 Qualitätsstandards für die Förderung der Errichtung und Sanierung von Wohngebäuden zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen

Alte FassungIn Kraft seit 22.1.2006

Artikel 5

Wohnhaussanierungen

Zum Zweck bestmöglicher thermisch-energetischer Wohnhaussanierungen werden Förderungsmodelle mit Anreizsystemen nach den folgenden Kriterien geschaffen:

  1. 1. Einbeziehung möglichst der gesamten Gebäudehülle (Fassade, Fenster, Außentüren, oberste Geschoßdecke, Kellerdecke);
  2. 2. abgestufte Förderungssätze oder Darlehensbeträge nach Energieeinsparung, wobei optional ein standardisiert ermittelter maximaler Heizwärmebedarf (HWBBGF) nach Sanierung oder der Grad der Verbesserung gegenüber der Ausgangssituation als Bewertungsbasis herangezogen werden kann;
  3. 3. Zusätzliche Maßnahmen im Bereich der Haustechnik (Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungsanlagen) entsprechend ihrem Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen (insbesondere Fernwärmeanschluss und Nutzung erneuerbarer Energien);
  4. 4. Einsatz ökologisch unbedenklicher Baustoffe.

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