§ 18 Bgld. BH-GeO

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2020

4. Abschnitt

§ 18

Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung LGBl. Nr. 56/2020 tritt mit 01.09.2020 in Kraft.

(2) Eine erforderliche Anpassung der jeweiligen Geschäftseinteilung der Bezirkshauptmannschaften gemäß §§ 1 und 2 dieser Verordnung hat bis spätestens 01.01.2021 zu erfolgen.

(3) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnung, mit der eine Geschäftsordnung für die Bezirkshauptmannschaften im Burgenland erlassen wird (Bgld. BH-GeO), LGBl. Nr. 69/2005, sowie die Verordnung, mit welcher Grundsätze über die organisatorische Gliederung der Bezirkshauptmannschaften erlassen werden, LGBl. Nr. 47/2003, außer Kraft.

21.08.2020

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