3. Abschnitt
Finanzierung der Tourismusaufgaben
§ 18
Aufbringung der Mittel
(1) Die Mittel zur Finanzierung der Tourismusaufgaben werden durch Tourismusabgaben, Förderungen, Landes- und/oder Gemeindebeiträge sowie sonstige Zuwendungen aufgebracht.
(2) Tourismusabgaben sind:
- 1. Ortstaxe,
- 2. Tourismusbeitrag für Ferienwohnungen, Mobilheime, Schwimmkörper, Wasserfahrzeuge und
- 3. Tourismusförderungsbeitrag.
22.02.2021
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