§ 72 K-ElWOG

Alte FassungIn Kraft seit 01.3.2012

§ 72

Eigener Wirkungsbereich

Die in den §§ 8 Abs. 3 und 35 Abs. 2 lit. e geregelten Aufgaben der Gemeinden sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

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