7. Abschnitt
Lebensrettende Sofortmaßnahmen bei jagdlichen Unfällen
§ 72
Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 34/2017)
14.06.2017
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Alte FassungIn Kraft seit 10.6.2017
7. Abschnitt
Lebensrettende Sofortmaßnahmen bei jagdlichen Unfällen
§ 72
Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 34/2017)
14.06.2017
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)