§ 72 Bgld. Jagdgesetz 2004

Alte FassungIn Kraft seit 01.2.2005

§ 72

Jagdkartenvordrucke

Die Landesregierung hat Form und Inhalt der zu verwendenden Vordrucke für die Jagdkarten, Jagdgastkarten und Jagderlaubnisscheine mit Verordnung zu regeln.

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