§ 72
Jagdkartenvordrucke
Die Landesregierung hat Form und Inhalt der zu verwendenden Vordrucke für die Jagdkarten, Jagdgastkarten und Jagderlaubnisscheine mit Verordnung zu regeln.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Alte FassungIn Kraft seit 01.2.2005
§ 72
Jagdkartenvordrucke
Die Landesregierung hat Form und Inhalt der zu verwendenden Vordrucke für die Jagdkarten, Jagdgastkarten und Jagderlaubnisscheine mit Verordnung zu regeln.
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