§ 88 Bgld. FwG 2019

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2020

§ 88

Inkrafttreten und Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Bgld. Feuerwehrgesetz 1994 - Bgld. FWG 1994, LGBl. Nr. 49/1994, außer Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Diesfalls treten sie gleichzeitig mit diesem Gesetz in Kraft.

23.12.2019

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