15. Abschnitt
Schülerheimordnung
§ 67
Schülerheimordnung
Die Bestimmungen der Schulordnung gelten sinngemäß für das Schülerheim, sofern im folgenden nicht anderes bestimmt wird.
30.08.2016
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Alte FassungIn Kraft seit 13.8.2016
15. Abschnitt
Schülerheimordnung
§ 67
Schülerheimordnung
Die Bestimmungen der Schulordnung gelten sinngemäß für das Schülerheim, sofern im folgenden nicht anderes bestimmt wird.
30.08.2016
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