15. Abschnitt
Schülerheimordnung
§ 67
Schülerheimordnung
Die Bestimmungen der Schulordnung gelten sinngemäß für das Schülerheim, sofern im Folgenden nicht anderes bestimmt wird.
19.10.2020
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Alte FassungIn Kraft seit 30.9.2020
15. Abschnitt
Schülerheimordnung
§ 67
Schülerheimordnung
Die Bestimmungen der Schulordnung gelten sinngemäß für das Schülerheim, sofern im Folgenden nicht anderes bestimmt wird.
19.10.2020
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