§ 67
Beitragsbezirk und
Krankenanstaltensprengel
Für alle öffentlichen Krankenanstalten in Kärnten ist das Bundesland Beitragsbezirk und Krankenanstaltensprengel zugleich.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Alte FassungIn Kraft seit 29.6.1999
§ 67
Beitragsbezirk und
Krankenanstaltensprengel
Für alle öffentlichen Krankenanstalten in Kärnten ist das Bundesland Beitragsbezirk und Krankenanstaltensprengel zugleich.
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