4. Abschnitt
Sonstige Bestimmungen
§ 28
Unbefugte Führung oder Verwendung öffentlicher Wappen,
Siegel, Titel und Ehrenzeichen von Gemeinden
Es ist verboten, öffentliche Wappen, Siegel, Titel oder Ehrenzeichen von Gemeinden des Landes Burgenland oder mit solchen verwechselbare ähnliche Symbole ohne Bewilligung der betreffenden Gemeinde zu führen oder zu verwenden.
26.04.2019
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