§ 28 Bgld. LSG

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.2019

4. Abschnitt

Sonstige Bestimmungen

§ 28

Unbefugte Führung oder Verwendung öffentlicher Wappen,
Siegel, Titel und Ehrenzeichen von Gemeinden

Es ist verboten, öffentliche Wappen, Siegel, Titel oder Ehrenzeichen von Gemeinden des Landes Burgenland oder mit solchen verwechselbare ähnliche Symbole ohne Bewilligung der betreffenden Gemeinde zu führen oder zu verwenden.

26.04.2019

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