§ 1 Sanierung von Oberflächenwasserkörpern

Alte FassungIn Kraft seit 29.2.2024

§ 1
Zielbestimmung

Ziel dieser Verordnung ist die Umsetzung der konkreten Vorgaben des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes 2021 (NGP 2021) und des § 2 der Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanverordnung 2021, BGBl. II Nr. 182/2022, zur Verbesserung des Zustandes jener Oberflächenwasserkörper oder Teile von Oberflächenwasserkörpern, die in Anlage 1 (Durchgängigkeit) und Anlage 2 (Mindestabfluss) dargestellt sind.

15.03.2024

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