§ 1 Kärntner Risikowolfsverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 15.5.2024

§ 1
Ziele

Ziel der gegenständlichen Verordnung ist der Schutz der öffentlichen Sicherheit und der Volksgesundheit und der Schutz anderer wildlebender Tiere vor einer Gefährdung durch die ganzjährig geschonte Wildart Wolf (Canis lupus).

16.05.2024

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