§ 1
Sitzungsgeld
Das Sitzungsgeld nach § 29 Abs. 2 K-AGO beträgt in Gemeinden
- 1. mit bis zu 10.000 Einwohnern € 87,90 bis € 213,60 und
- 2. mit mehr als 10.000 Einwohnern € 200,80 bis € 326,40.
01.02.2024
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