§ 1
Almschutzgebiete
Auf den in der Anlage zu dieser Verordnung angeführten Gebieten sind geeignete Maßnahmen zum Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren vor Angriffen von Wölfen als andere zufriedenstellende Lösung nicht möglich oder nicht zumutbar.
16.05.2024
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