§ 1 Geschäftsordnung der Gleichbehandlungskommission

Alte FassungIn Kraft seit 05.7.2024

§ 1
Personenbezogene Ausdrücke

Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt und nicht ausdrücklich anders bestimmt ist, alle Geschlechter gleichermaßen.

11.07.2024

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