§ 1
Zielbestimmung
Ziel dieser Verordnung ist die Ermöglichung des beschleunigten Ausbaus der Gewinnung erneuerbarer Energie aus Sonnenkraft zur Erzeugung von Elektrizität unter Wahrung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung nach § 2 K-ROG 2021.
25.09.2024
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