§ 1
Die Höhe der Jahresfischerkartenabgabe beträgt jährlich € 43,--.
10.01.2024
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2024
§ 1
Die Höhe der Jahresfischerkartenabgabe beträgt jährlich € 43,--.
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