§ 1 FMABG

Alte FassungIn Kraft seit 17.5.2024

§ 1

Für die Marktgemeinde Rudersdorf wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

21.05.2024

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)