LGBl. Nr. 70/2020
§ 70
Ausweis
Alle mit Agenden des Naturschutzes befaßten Personen (§ 4 Abs. 1, §§ 56, 60, 61) sind mit einem mit Lichtbild versehenen Ausweis auszustatten, aus dem ihre Befugnisse hervorgehen.
04.11.2020
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