§ 70 K-LSchV

Alte FassungIn Kraft seit 13.8.2016

§ 70
Mitnahme und Verwendung privater Geräte

Die Mitnahme und Verwendung privater Geräte, wie Ton- und Bildträger oder Heizgeräte, in das Schülerheim ist den Schülern nur mit Zustimmung des Heimleiters gestattet.

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