V. Abschnitt
Elementarpädagogen
§ 70
Einstufung, Gehalt
(1) Elementarpädagogen sind in die Verwendungsgruppe K einzustufen.
(2) Die besonderen Ernennungserfordernisse für Elementarpädagogen richten sich nach dem Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – K-KBBG.
(3) Das Gehalt der Verwendungsgruppe K ist in der Anlage 5 festgelegt.
08.01.2024
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