§ 24 Einreihung in die einzelnen Modellfunktionen (Zugangsverordnung)

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2020

9. Abschnitt

Berufsfamilie Pädagogik

§ 24

Pädagogische Kinderstationsbetreuerinnen bzw. Kinderstationsbetreuer

Voraussetzung für die Einreihung in die Modellfunktion „Pädagogische Kinderstationsbetreuerinnen bzw. Kinderstationsbetreuer“ ist eine fachlich einschlägige Reifeprüfung oder eine gleichwertige Ausbildung.

23.12.2019

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