§ 17 K-SenG

Alte FassungIn Kraft seit 10.6.2022

§ 17

Geschäftsordnung

Die Landesregierung hat nach Anhörung des Beirates in Durchführung der §§ 10 bis 16 mit Verordnung eine Geschäftsordnung des Beirates zu erlassen.

29.08.2022

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