§ 17 Modellstellen-Verordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2022

§ 17
Verwaltung/Administration Sachbearbeitung Allgemein

(1) Unterschiede in den Stellenanforderungen in der Modellfunktion „Verwaltung/Administration Sachbearbeitung Allgemein“ ergeben sich aus dem Handlungsspielraum und dem Einsatzspektrum.

(2) Die Anforderungsstufen für den Handlungsspielraum sind wie folgt definiert:

  1. 1. Stufe 1: Reaktive Bearbeitung: Klare, eng gesteckte Richtlinien/Vorgaben.
  2. 2. Stufe 2: Aktive Bearbeitung: Eigenständige Festlegungen in Ausführungen (Optimierung).

(3) Die Anforderungsstufen für das Einsatzspektrum sind wie folgt definiert:

  1. 1. Stufe 1: Einzelne Stammaufgaben.
  2. 2. Stufe 2: Breites Aufgabenspektrum.

(4) Die Modellfunktion „Verwaltung/Administration Sachbearbeitung Allgemein“ besteht abhängig von den in Abs. 2 und 3 genannten Anforderungsstufen der in Abs. 1 genannten Kriterien aus folgenden Modellstellen, die folgenden Entlohnungsklassen zugeordnet sind:

Bezeichnung

Anforderungsstufen der maßgeblichen Kriterien

Entlohnungsklasse

VA SbAll 1/3

Handlungsspielraum Stufe 1 und Einsatzspektrum Stufe 1

V/4

VA SbAll 2a/3

Handlungsspielraum Stufe 1 und Einsatzspektrum Stufe 2

V/5

VA SbAll 2b/3

Handlungsspielraum Stufe 2 und Einsatzspektrum Stufe 1

V/5

VA SbAll 3/3

Handlungsspielraum Stufe 2 und Einsatzspektrum Stufe 2

V/6

   

13.01.2022

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