§ 14 Bgld. Kurzparkzonengebührengesetz

Alte FassungIn Kraft seit 01.6.2023

zu Abs. 3: LGBl. Nr. 73/2011 zu Abs. 4: LGBl. Nr. 42/2023

§ 14

Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1992 in Kraft.

(2) Verordnungen gemäß § 8 dieses Gesetzes dürfen bereits ab dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens zugleich mit diesem Gesetz in Kraft gesetzt werden.

(3) Die §§ 5 und 6 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 73/2011 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(4) § 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 42/2023 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig entfallen §§ 8 bis 10.

31.05.2023

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