§ 14 Modellstellen-Verordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2022

§ 14
Verwaltung/Administration Fachexperten

(1) Unterschiede in den Stellenanforderungen in der Modellfunktion „Verwaltung/Administration Fachexperten“ ergeben sich aus dem Handlungsspielraum und dem Lösungsprozess.

(2) Die Anforderungsstufen für den Handlungsspielraum sind wie folgt definiert:

(4) Die Modellfunktion „Verwaltung/Administration Fachexperten“ besteht abhängig von den in Abs. 2 und 3 genannten Anforderungsstufen der in Abs. 1 genannten Kriterien aus folgenden Modellstellen, die folgenden Entlohnungsklassen zugeordnet sind:

Bezeichnung

Anforderungsstufen der maßgeblichen Kriterien

Entlohnungsklasse

VA Fachexp 1/4

Handlungsspielraum Stufe 1 und Lösungsprozess Stufe 1

V/15

VA Fachexp 2a/4

Handlungsspielraum Stufe 1 und Lösungsprozess Stufe 2

V/16

VA Fachexp 2b/4

Handlungsspielraum Stufe 2 und Lösungsprozess Stufe 1

V/16

VA Fachexp 3a/4

Handlungsspielraum Stufe 1 und Lösungsprozess Stufe 3

V/17

VA Fachexp 3b/4

Handlungsspielraum Stufe 2 und Lösungsprozess Stufe 2

V/17

VA Fachexp 4/4

Handlungsspielraum Stufe 2 und Lösungsprozess Stufe 3

V/18

   

13.01.2022

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