§ 93 K-BG

Alte FassungIn Kraft seit 01.11.1992

4. Teil

Besondere Übergangsbestimmungen für die Zeit nach dem Ablauf

des 30. Juni 1998

§ 93

Zeitlicher Geltungsbereich

Die §§ 94 bis 99 sind auf Zeiträume anzuwenden, die nach dem Ablauf des 30. Juni 1998 liegen.

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