LGBl. Nr. 67/2022
§ 26
Nachweis der Jagdschutzorganfunktion
Die schriftliche Bestätigung der Angelobung für die jeweiligen Jagdgebiete ist auf der Jagdkarte gemäß § 2 digital zu vermerken.
23.09.2022
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)