§ 26 Bgld. AWH-VO 2024

Alte FassungIn Kraft seit 08.5.2024

§ 26

Mischdienste

Teilzeitbeschäftigte, stundenweise eingesetztes Personal sowie Beschäftigte, die neben Pflege und Betreuung auch andere Aufgaben im Rahmen des Altenwohn- und Pflegeheimbetriebes versehen, sind bei der Berechnung des Personalschlüssels entsprechend dem jeweiligen Beschäftigungsausmaß in der unmittelbaren Pflege und Betreuung zu bewerten.

07.05.2024

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)