§ 14
Verwaltung/Administration Fachexperten
(1) Unterschiede in den Stellenanforderungen in der Modellfunktion „Verwaltung/Administration Fachexperten“ ergeben sich aus dem Handlungsspielraum und dem Lösungsprozess.
(2) Die Anforderungsstufen für den Handlungsspielraum sind wie folgt definiert:
- 1. Stufe 1: Grobe Rahmenvorgaben.
- 2. Stufe 2: Konkrete Ziele, breiter Handlungsspielraum in der Wahl der Mittel.
- (3) Die Anforderungsstufen für den Lösungsprozess sind wie folgt definiert:
- 1. Stufe 1: Erarbeitung von Standardlösungen/Expertisen.
- 2. Stufe 2: Erarbeitung von Lösungen/Expertisen mit hohem innovativen/konzeptionellen Anteil für den eigenen Organisationsbereich.
- 3. Stufe 3: Erarbeitung von Lösungen/Expertisen mit hohem innovativen/konzeptionellen Anteil mit Wirkung über mehrere Organisationsbereiche.
(4) Die Modellfunktion „Verwaltung/Administration Fachexperten“ besteht abhängig von den in Abs. 2 und 3 genannten Anforderungsstufen der in Abs. 1 genannten Kriterien aus folgenden Modellstellen, die folgenden Entlohnungsklassen zugeordnet sind:
Bezeichnung | Anforderungsstufen der maßgeblichen Kriterien | Entlohnungsklasse |
VA Fachexp 1/4 | Handlungsspielraum Stufe 1 und Lösungsprozess Stufe 1 | V/15 |
VA Fachexp 2a/4 | Handlungsspielraum Stufe 1 und Lösungsprozess Stufe 2 | V/16 |
VA Fachexp 2b/4 | Handlungsspielraum Stufe 2 und Lösungsprozess Stufe 1 | V/16 |
VA Fachexp 3a/4 | Handlungsspielraum Stufe 1 und Lösungsprozess Stufe 3 | V/17 |
VA Fachexp 3b/4 | Handlungsspielraum Stufe 2 und Lösungsprozess Stufe 2 | V/17 |
VA Fachexp 4/4 | Handlungsspielraum Stufe 2 und Lösungsprozess Stufe 3 | V/18 |
13.01.2022
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)