Artikel 14 Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz

Alte FassungIn Kraft seit 19.2.2011

Artikel 14

Mitteilungen

Alle die Vereinbarung betreffenden Erklärungen sind an das Bundeskanzleramt zu richten, das seinerseits die übrigen Vertragsparteien hievon unverzüglich in Kenntnis zu setzen hat.

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